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Branchenzuschläge für die Textil- und Bekleidungsindustrie

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  Stufe 1:    ab Einsatzbeginn                            -  Branchenzuschlag    5%

  Stufe 2:   nach einer Einsatzzeit von 3 Monaten -  Branchenzuschlag   10%

  Stufe 3:   nach einer Einsatzzeit von 5 Monaten -  Branchenzuschlag   15%

  Stufe 4:   nach einer Einsatzzeit von 7 Monaten -  Branchenzuschlag   19%

  Stufe 5:   nach einer Einsatzzeit von 9 Monaten -  Branchenzuschlag   23%

  Stufe 6:   nach einer Einsatzzeit von 15 Monaten - Branchenzuschlag   27%

 

Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.

Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Betriebe, die dem Textilreinigungsgewerbe zuzuordnen sind sowie Handwerksbetriebe.

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