Branchenzuschläge für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
Stufe 1: ab Einsatzbeginn - Branchenzuschlag 7%
Stufe 2: nach einer Einsatzzeit von 3 Monaten - Branchenzuschlag 10%
Stufe 3: nach einer Einsatzzeit von 5 Monaten - Branchenzuschlag 15%
Stufe 4: nach einer Einsatzzeit von 7 Monaten - Branchenzuschlag 22%
Stufe 5: nach einer Einsatzzeit von 9 Monaten - Branchenzuschlag 31%
Stufe 6: nach einer Einsatzzeit von 15 Monaten - Branchenzuschlag 44%
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.