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Branchenzuschläge für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie 

 

  Stufe 1:  ab Einsatzbeginn                              -  Branchenzuschlag    7%

  Stufe 2:  nach einer Einsatzzeit von 3 Monaten -  Branchenzuschlag  10%

  Stufe 3:  nach einer Einsatzzeit von 5 Monaten -  Branchenzuschlag  15%

  Stufe 4:  nach einer Einsatzzeit von 7 Monaten -  Branchenzuschlag  22%

  Stufe 5:  nach einer Einsatzzeit von 9 Monaten -  Branchenzuschlag  31%

  Stufe 6:  nach einer Einsatzzeit von 15 Monaten - Branchenzuschlag  44%

 

Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.

Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.

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