

Branchenzuschläge für die Papiererzeugende Industrie
Nach einer Einsatzzeit Entgeltgruppen 1, 2a/b Entgeltgruppe 3-4 Entgeltgruppe 5-9
von 6 Wochen 4 % 4% 4%
von 3 Monaten 8% 8% 6%
von 5 Monaten 10 % 6 % 8%
von 7 Monaten 12% 12% 16%
von 9 Monaten 16 % 16 % 20%
von 15 Monaten 20% 20% 22%
Branchenzuschläge für Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrie (Tapetenindustrie)
Nach einer Einsatzzeit Entgeltgruppen 1-9 Tapetenindustrie Entgeltgruppen 1-9
von 4 Wochen 4 % 7 %
von 3 Monaten 8 % 11 %
von 5 Monaten 12 % 15 %
von 7 Monaten 16 % 19 %
von 9 Monaten 20 % 23%
von 15 Monaten 32 % 39 %
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.
