Aufgaben und Ziele des GVP
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Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistungen zu wahren und zu fördern.
Der BAP vertritt die Branche sowohl auf internationaler, europäischer als auch auf nationaler Ebene. Dazu arbeitet er als Mitglied in der World Employment Confederation (ehemals Ciett), World Employment Confederation - Europe (ehemals Eurociett), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie im Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), im Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA), im Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), in der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU), in der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., bei Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) und im Verband Österreichs Personaldienstleister mit.
Der GVP ist die Vertretung der Personaldienstleistungsbranche innerhalb und gegenüber der Wirtschaft.
Der GVP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und setzt sich u.a. mit einem Verhaltenskodex, über dessen Einhaltung ein Schiedsgericht wacht, für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.
Der GVP organisiert aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber, den Ministerien, den Parteien, den Verbänden, den öffentlichen Institutionen, den Medien u. a. und gestaltet so den Arbeitsmarkt mit.
Branche mit der höchsten Tarifbindung
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Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment): Zeitarbeitnehmer haben demnach Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – es sei denn, ein Tarifvertrag regelt Abweichendes. Das wurde so von der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der rechtlichen Grundlage für Zeitarbeit in Deutschland, festgeschrieben. Von dieser so genannten Tariföffnungsklausel haben alle Verbände der Zeitarbeit Gebrauch gemacht. Bereits im Jahr 2003 wurden Flächentarifverträge sowohl mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) als auch mit den Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB) abgeschlossen. Diese CGB-Tarifverträge sind zum 31.03.2013 ohne Nachwirkung ersatzlos entfallen. Trotzdem wird nahezu jedes Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit durch DGB-Tarifverträge arbeitsvertraglich abgesichert. Damit hat die Branche eine der höchsten Tarifbindungen aller Wirtschaftszweige in Deutschland.
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Tarifverträge setzen Mindeststandards
Für Zeitarbeitskräfte bedeutet diese hohe Tarifbindung, dass sie fast ausschließlich Arbeitsbedingungen unterliegen, die von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden, vereinbart wurden. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechtes, das in der Zeitarbeit genauso gilt wie für alle Arbeitnehmer, bieten die Tarifverträge den Zeitarbeitskräften ein hohes Maß an Absicherung, indem sie Mindeststandards setzen, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine Abweichung nach oben, sprich: bessere Arbeitsbedingungen als von den Sozialpartnern festgelegt, ist dagegen jederzeit möglich. Viele Personaldienstleister machen inzwischen von dieser Möglichkeit Gebrauch.