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Für welche Unternehmen gelten die Branchenzuschläge ?

Die Branchenzuschläge werden in der Regel bei allen Unternehmen angewandt, die Zeitpersonal beschäftigen und einer Branche angehören, für die Zuschläge verhandelt wurden.

Die Branchenzuschläge gelten nicht für Handwerksbetriebe.

Die genauen Regelungen der einzelnen Branchen entnehmen Sie bitte den Unterseiten, die wir Ihnen zur weiteren Information zur Verfügung gestellt haben.


Welche Zeitarbeitsunternehmen müssen den Tarifvertrag Branchenzuschläge anwenden?

Die Tarifverträge Branchenzuschläge gelten für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen von IGZ und von BAP, die den zwischen BZA und den Einzelgewerkschaften des DBG verhandelten Tarifvertrag anwenden. 

Arbeit-Geber Zeitarbeit UG gehört diesem Tarifwerk an.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon: 089 - 200629590 zur Verfügung oder Sie können unter www.personaldienstleister.de alle weiteren Informationen zum Thema "Branchenzuschläge" und Fragen zur Zeitarbeit nachlesen.

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Weitere Angaben zu den einzelnen Branchen finden Sie unter den aufgelisteten Rubriken.

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