Branchenzuschläge für die Chemieindustrie
Nach einer Einsatzzeit Entgeltgruppen 1 + 2 Entgeltgruppen 3 - 5 Entgeltgruppen 6 - 9
ab Einsatzbeginn 15% 10% 4%
nach 3 Monaten 20% 14% 6%
nach 5 Monaten 30% 21% 8%
nach 7 Monaten 45% 31% 16%
nach 9 Monaten 53% 35% 20%
nach dem 15. Monat 67% 45% 24%
Die Tarifvertragsparteien haben festgelegt, dass mit der letzten Stufe nach 15 Monaten in allen Entgeltgruppen ein gleichwertiges tarifvertragliches Entgelt gemäß der Neufassung des seit 1. April 2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erreicht wird. Diese letzte Stufe greift für alle Entgeltgruppen erstmalig zum 1. Juli 2018.
Diese Zuschlagsregelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen der Chemieindustrie, inklusive einer Regelung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.