Branchenzuschläge für den Schienenverkehr
(u.a. Personen- und Güterverkehr, Unterhaltung, Dienstleistung)
Nach einer Einsatzzeit Entgeltgruppen 1, 2, 4 + 5 Entgeltgruppe 3 Entgeltgruppen 6 - 9
von 6 Wochen 4 % 3 % Keine Zuschläge
von 3 Monaten 6 % 4 % Keine Zuschläge
von 5 Monaten 8 % 6 % Keine Zuschläge
von 7 Monaten 12 % 9 % Keine Zuschläge
von 9 Monaten 14 % 10 % Keine Zuschläge
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach
9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.
