Branchenzuschläge für den Schienenverkehr
(u.a. Personen- und Güterverkehr, Unterhaltung, Dienstleistung)
Nach einer Einsatzzeit Entgeltgruppen 1, 2a/b, 9 Entgeltgruppe 4 Entgeltgruppen 3-8
von 6 Wochen 5% 5% 3%
von 3 Monaten 9% 7% 4%
von 5 Monaten 12% 9% 6%
von 7 Monaten 16% 13% 9%
von 9 Monaten 20% 15% 10%
von 15 Monaten 25% 21% 17%
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach
9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.